VERDIENSTORDEN BDK

Ziffer 1:


Das geschäftsführende Präsidium des BDK hat die Stiftung eines

                            Stufe 1 in Silber                                                                      Stufe 2 in Gold                                                               Stufe 3 in Gold mit Brillanten

beschlossen.

Der Verdienstorden wird in 3 Stufen verliehen und zwar:

a)  Stufe 1        in Silber,
b)  Stufe 2        in Gold,
c)  Stufe 3        in Gold mit Brillanten

Ziffer 2:
Voraussetzung für die Verleihung:


Der Verdienstorden des BDK wird unter nachstehenden Voraussetzungen verliehen:
 

Stufe 1 in Silber

a) eine mindestens 11jährige ununterbrochene aktive Tätigkeit im Präsidium oder den Ausschüssen des BDK,

b) eine mindestens 11jährige ununterbrochene aktive Tätigkeit im Vorstand eines Regionalverbandes,

c) eine 25 Jahre ununterbrochene Mitgliedschaft in einer dem BDK angeschlossenen      Gesellschaft, wenn innerhalb dieser Zeit eine mindestens 11 jährige Tätigkeit im Vorstand  der Gesellschaft nachgewiesen ist.

d) für 30-jährige Mitgliedschaft in einer dem BDK angeschlossenen Gesellschaft.
 

Stufe 2 in Gold

a) für 25-jährige ununterbrochene aktive Tätigkeit im Präsidium oder den Ausschüssen des BDK,           

b) für 25-jährige ununterbrochene aktive Tätigkeit im Vorstand eines Regionalverbandes,

c) für 25-jährige ununterbrochene aktive Tätigkeit im Vorstand einer dem BDK angeschlossenen Gesellschaft,

d) für 40-jährige Mitgliedschaft in einer dem BDK angeschlossenen Gesellschaft.
 

Stufe 3 in Gold mit Brillanten

a) für 40-jährige ununterbrochene aktive Tätigkeit im Präsidium oder den Ausschüssen des BDK,

b) für 40-jährige ununterbrochene aktive Tätigkeit im Vorstand eines Regionalverbandes,

c) für 40-jährige ununterbrochene aktive Tätigkeit im Vorstand einer dem BDK angeschlossenen Gesellschaft,

d) für 50-jährige Mitgliedschaft in einer dem BDK angeschlossenen Gesellschaft.

 

Ziffer 3:
Anträge auf Verleihung


Anträge auf Verleihung des Verdienstordens des BDK sind vom Antragsteller ausschließlich über das Mitgliederportal des BDK mit ausreichender Begründung und tabellarischen Angaben bis spätestens 4 Wochen vor dem vorgesehenen Verleihungstermin einzureichen. Antragsteller kann nur ein Mitgliedsverein des BDK sein.

 

Ziffer 4:
Kosten des Ordens


Die Kosten des Ordens, der Anstecknadel, der Schatulle und der Urkunde sind vom Antragsteller zu übernehmen.
 

Preise und Gebühren.

 

Ziffer 5:
Verleihung des Ordens

Die Verleihung des Ordens mit Urkunde erfolgt durch den Präsidenten des antragstellenden Regionalverbandes  bzw. dessen Beauftragten.

In Ausnahmefällen wird die Verleihung durch einen vom Präsidenten des BDK benannten Beauftragten vorgenommen.

 

Ziffer 6:

Für den Verdienstorden wird ein Ordensbuch angelegt, in welchem die Namen der Ordensträger in numerischer Reihenfolge eingetragen werden.