Verleihordnung für Ehrennadeln und Verdienstorden

FASTNACHT-VERBAND FRANKEN e. V. Vereinigung zur Pflege fastnachtlichen Brauchtums Mitglied im Bund deutscher Karneval e. V. (BDK) mit Sitz in Köln

Der FASTNACHT-VERBAND FRANKEN e. V. ehrt Personen, die sich um die Pflege der Fastnacht und die Erhaltung fastnachtlichen Brauchtums Verdienste erworben haben. Hierfür wurden Ehrennadeln in Silber und Gold sowie der FVF-Verdienstorden geschaffen. Sie werden je nach Bedeutung und Art der Leistung vergeben. Die Verleihung dieser Auszeichnungen erfolgt mit Urkunde.

I.
Die Beantragung


Die Auszeichnungen sind von den Gesellschaften und Vereinen im Online-Ordensbeantragungs-Programm des FASTNACHT-VERBAND FRANKEN e. V. zu beantragen. Die Anträge sind ausreichend zu begründen und müssen folgende Mindestangaben enthalten:

  • Geburtsdatum
  • Dauer der Mitgliedschaft
  • Art, Umfang und Bedeutung der karnevalistischen Leistung
  • erhaltene Ehrungen und Leistungen

Für Mitglieder des Präsidiums des FASTNACHT-VERBAND FRANKEN e. V. erfolgt die Einreichung durch den Präsidenten oder seinen Stellvertreter.
 
Die Verleihung ist sessionsgebunden und muss bis 30. Juni eines jeden Jahres beantragt werden.
    
    
 

II.
Verleihungsbedingungen


Die antragstellende Gesellschaft muss mindestens zwei Jahre Mitglied im FASTNACHT-VERBAND FRANKEN e. V. sein (Stichtag ist jeweils der 11. November eines Jahres). Es können nicht mehr als acht Ehrennadeln und zwei Verdienstorden pro Jahr beantragt werden.

Jubiläumsgesellschaften (22, 25, 33, 44, 50, 55, 66, 75, 77 usw. Jahre) können im Jahr ihres Jubiläums bis zu elf Ehrennadeln und drei Verdienstorden beantragen.

Die Voraussetzungen zur Beantragung der Ehrennadeln sind wie folgt festgelegt:

  • Stufe 1 / Silber: mindestens vier Jahre aktive Tätigkeit
  • Stufe 2 / Gold: mindestens sechs Jahre aktive Tätigkeit

Die Voraussetzungen zur Beantragung des Verdienstordens sind wie folgt festgelegt:

  • mindestens achtjährige Tätigkeit als Vorstand, Präsident, Schatzmeister oder Schriftführer.
  • mindestens zehnjährige Tätigkeit im erweiterten Vorstand als Ressortleiter, Solist: z. B. als Sänger, Büttenredner, Tanzmariechen und Trainer/in.
  • mindestens zwölfjährige sonstige aktive Tätigkeit in einer Gruppe oder im technischen Bereich.

Die Berechnung der „aktiven Tätigkeit“ beginnt für Solisten (z. B. auf dem Gebiet Gesang, Büttenreden, Tanzmariechen, Trainer/innen) ab einem Mindestalter von 14 Jahren,
für Aktive in einer Gruppe oder in einem technischen Bereich ab einem Mindestalter von 14 Jahren.

    
 

III.
Kosten


Die Kosten für die Auszeichnungen werden vom geschäftsführenden Präsidium des FASTNACHT-VERBAND FRANKEN e. V. festgelegt und sind von den Gesellschaften zu tragen:

Ehrennadeln in Silber:              € 18,00
in Gold:                                     € 33,00
Verdienstorden:                        € 50,00

Aus organisatorischen Gründen kann die Abrechnung nur durch Bankeinzug erfolgen.
    
    
 

IV.
Schlussbestimmung


Diese Verleihungsordnung gilt ab dem 1. Juni 2010 und ersetzt die „Verleihungsordnung für Ehrennadeln und Verdienstorden“ in der letzten Fassung vom 1. März 2004.

FASTNACHT-VERBAND FRANKEN e. V.
Mitglied im Bund Deutscher Karneval e. V.

Nürnberg, den 16. Oktober 2009

                                       Bernhard Schlereth Präsident                                                                           Werner Kilian Vizepräsident