VERDIENSTORDEN BDK
Ziffer 1:
Das geschäftsführende Präsidium des BDK hat die Stiftung eines
Verdienstorden des BDK
Stufe 1 in Silber Stufe 2 in Gold Stufe 3 in Gold mit Brillanten
beschlossen.
Der Verdienstorden wird in 3 Stufen verliehen und zwar:
a) Stufe 1 in Silber,
b) Stufe 2 in Gold,
c) Stufe 3 in Gold mit Brillanten
Ziffer 2:
Voraussetzung für die Verleihung:
Der Verdienstorden des BDK wird unter nachstehenden Voraussetzungen verliehen:
Stufe 1 in Silber
a) eine mindestens 11jährige ununterbrochene aktive Tätigkeit im Präsidium oder den Ausschüssen des BDK,
b) eine mindestens 11jährige ununterbrochene aktive Tätigkeit im Vorstand eines Regionalverbandes,
c) eine 25 Jahre ununterbrochene Mitgliedschaft in einer dem BDK angeschlossenen Gesellschaft, wenn innerhalb dieser Zeit eine mindestens 11 jährige Tätigkeit im Vorstand der Gesellschaft nachgewiesen ist.
d) für 30-jährige Mitgliedschaft in einer dem BDK angeschlossenen Gesellschaft.
Stufe 2 in Gold
a) für 25-jährige ununterbrochene aktive Tätigkeit im Präsidium oder den Ausschüssen des BDK,
b) für 25-jährige ununterbrochene aktive Tätigkeit im Vorstand eines Regionalverbandes,
c) für 25-jährige ununterbrochene aktive Tätigkeit im Vorstand einer dem BDK angeschlossenen Gesellschaft,
d) für 40-jährige Mitgliedschaft in einer dem BDK angeschlossenen Gesellschaft.
Stufe 3 in Gold mit Brillanten
a) für 40-jährige ununterbrochene aktive Tätigkeit im Präsidium oder den Ausschüssen des BDK,
b) für 40-jährige ununterbrochene aktive Tätigkeit im Vorstand eines Regionalverbandes,
c) für 40-jährige ununterbrochene aktive Tätigkeit im Vorstand einer dem BDK angeschlossenen Gesellschaft,
d) für 50-jährige Mitgliedschaft in einer dem BDK angeschlossenen Gesellschaft.
Ziffer 3:
Anträge auf Verleihung
Anträge auf Verleihung des Verdienstordens des BDK sind vom Antragsteller ausschließlich über das Mitgliederportal des BDK mit ausreichender Begründung und tabellarischen Angaben bis spätestens 4 Wochen vor dem vorgesehenen Verleihungstermin einzureichen. Antragsteller kann nur ein Mitgliedsverein des BDK sein.
Ziffer 4:
Kosten des Ordens
Die Kosten des Ordens, der Anstecknadel, der Schatulle und der Urkunde sind vom Antragsteller zu übernehmen.
Ziffer 5:
Verleihung des Ordens
Die Verleihung des Ordens mit Urkunde erfolgt durch den Präsidenten des antragstellenden Regionalverbandes bzw. dessen Beauftragten.
In Ausnahmefällen wird die Verleihung durch einen vom Präsidenten des BDK benannten Beauftragten vorgenommen.
Ziffer 6:
Für den Verdienstorden wird ein Ordensbuch angelegt, in welchem die Namen der Ordensträger in numerischer Reihenfolge eingetragen werden.
Wichtiger Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass BDK-Verdienstorden bis 31.08. beantragt werden können. Bei allen BDK-Orden, die nach dem 31.08. beantragt werden, kommt ab sofort eine Logistikpauschale des FVF von 40 € zu den Kosten des Ordens hinzu. Die Kosten für die Logistikpauschale werden mit unserer Ordensrechnung eingezogen.