Verleihordnung für die FVF Jugendauszeichnung
FASTNACHT-VERBAND FRANKEN e. V.
Vereinigung zur Pflege fastnachtlichen Brauchtums
Mitglied im Bund deutscher Karneval e. V. (BDK) mit Sitz in Köln
Der FASTNACHT-VERBAND FRANKEN e. V. ehrt Kinder
und Jugendliche bis 18 Jahren, die sich für die Pflege der Fastnacht
und die Erhaltung fastnachtlichen Brauchtums engagieren.
Hierfür wurde eine Jugendauszeichnung geschaffen.
Die Auszeichnung erfolgt ohne Verleihung einer Urkunde.
I.
Die Beantragung
Die Auszeichnung ist von den Gesellschaften und Vereinen mit dem jeweils geltenden Formular über das Online-Ordensbeantragungs-Programm des FASTNACHT-VERBANDES FRANKEN e. V. zu beantragen. Die Anträge sind müssen folgende Mindestangaben enthalten:
- Name und Geburtsdatum
- Dauer der Mitgliedschaft im Verein/ der Gesellschaft
- Art und Umfang der karnevalistischen Betätigung
Die Anträge müssen (können) bis 30. Juni eingereicht werden. Die Verleihung ist sessionsgebunden.
II.
Verleihungsbedingungen
Die antragstellende Gesellschaft muss Vollmitglied im FASTNACHT-VERBAND FRANKEN e. V. sein (Stichtag ist jeweils der 11. November eines Jahres).
Die Voraussetzungen zum Erhalt der Jugendauszeichnung sind wie folgt festgelegt:
Auszeichnungsberechtigt sind alle Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, die
- aktive Mitglieder von Tanzgarden und Schautanzgruppen sind.
- aktive Solotänzer (Tanzmariechen und Tanzpaare) und Büttenredner sind.
- eine besonders aktive Beteiligung am Vereinsleben zeigen.
Der Auszeichnungszeitraum beginnt mit dem 6. Lebensjahr und setzt eine Vereinstätigkeit von mindestens 4 Jahren voraus.
Die wahrheitsgemäße Beantragung bzw. Überprüfung des Wahrheitsgehaltes obliegt dem Verein, in dessen Namen die Auszeichnung vorgenommen werden soll. Die Verleihung erfolgt durch den Verein-/Gesellschaftspräsidenten bzw. eine von ihm beauftragte Person.
III.
Kosten
Die Kosten für die Auszeichnungen werden vom geschäftsführenden Präsidium des FASTNACHT-VERBANDES FRANKEN e. V. festgelegt und sind von den Gesellschaften zu tragen.
Aus organisatorischen Gründen kann die Abrechnung nur durch Bankeinzug erfolgen.
IV.
Schlussbestimmung
Diese Verleihungsordnung gilt ab dem 26. April 2008.
FASTNACHT-VERBAND FRANKEN e. V.
Mitglied im Bund Deutscher Karneval e. V.
Bernhard Schlereth Präsident